Gutverdiener sollten hohe Steuerförderung nutzen
Rürup-Rente
Rürup-Rente: Gutverdiener sollten hohe Steuerförderung nutzen
Die private Rürup-Rente (auch: Basisrente) bringt erstaunlich hohe Steuervorteile - das lohnt sich vor allem, wenn Sie überdurchschnittlich verdienen. Anders als die gesetzliche Rente ist die staatlich geförderte Rürup-Rente kapitalgedeckt und nicht von den Einzahlungen der nächsten Generation abhängig. Gerade als Gutverdiener sollten Sie sich die hohe Steuerförderung nicht entgehen lassen.
Die Rürup-Rente wurde ursprünglich als private Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige und Freiberufler geschaffen, die während des aktiven Arbeitslebens oft zu wenig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und im Alter häufig unterversorgt sind. Auch für gut verdienende Angestellte kann es sich allerdings lohnen, mit der Rürup-Rente zusätzlich vorsorgen, darauf weisen Experten immer wieder hin. Die Rürup-Rente rechnet sich vor allem durch den hohen Steuervorteil, denn der Fiskus zieht hohe Beiträge in jährlich steigendem Maß als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Im kommenden Jahr 2022 lassen sich Einzahlungen von rund 24.000 Euro in einen Rürup-Vertrag steuerlich absetzen. Je besser man verdient, desto höher ist der persönliche Steuersatz und damit der finanzielle Zuschuss, den der Staat zur Rürup-Rente beisteuert. Tipp: Wegen des hohen Sonderausgabenabzugs können auch ältere Berufstätige noch einmalig größere Summen steuergefördert in ihre Rürup-Rente investieren.
Die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Varianten. Wenn Sie Wert auf hohe Sicherheit legen, können Sie sich für eine klassische Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung entscheiden. Sind Ihnen dagegen hohe Renditechancen wichtig, sollten Sie auf eine fondsgebundene Rürup-Rente setzen - Fondspolicen entwickeln sich bei positiver Wirtschaftsentwicklung oft besonders lukrativ. Wichtig zu wissen vor allem für beruflich Selbstständige mit schwankenden Einnahmen: Im Fall einer Insolvenz oder bei Hartz-IV-Bezug kann der Rürup-Renten-Vertrag nicht gepfändet werden, denn das angesparte Kapital dient der persönlichen Altersvorsorge und wird grundsätzlich nur in Form einer Rente ausgezahlt.