Private Krankenversicherung: Was junge Beamte jetzt wissen müssen
Private Krankenversicherung: Was junge Beamte jetzt wissen müssen
Private Krankenversicherung: Was junge Beamte jetzt wissen müssen
Als junge Beamtin oder junger Beamter sparst Du in der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Kasse oft viel Geld. Die Auswahl solltest Du aber nicht übers Knie brechen, denn die Entscheidung begleitet Dich oft ein Leben lang. Was Du beim Einstieg in den Beamtenjob zum Thema private Krankenversicherung jetzt wissen solltest.
Schon als Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe erhältst Du von Deinem Dienstherrn anteilig Beihilfeleistungen zu Deinen Gesundheitsausgaben, die Restkosten musst Du allerdings selbst versichern. Zwar hast Du die Wahl zwischen einer gesetzlichen Kasse (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die PKV ist in der Regel aber die richtige Wahl, denn in der GKV müsstest Du auch als Beamter den vollen Beitrag zahlen. Die privaten Krankenversicherer bieten dagegen günstige Beihilfetarife an, die zielgenau nur den erforderlichen Eigenanteil absichern. Die versicherten Leistungen sind in der PKV spürbar besser: Je nach Tarif zahlt Dein privater Krankenversicherer deutlich höhere Erstattungen beim Arzt, ein Einzel- oder Zweibettzimmer in der Klinik oder auch die Kosten für Naturheilbehandlungen. Zusätzlich lassen sich attraktive Extras absichern wie ein Krankenhaustagegeld, Leistungen für Sehhilfen oder volle Kostenerstattung bei Erkrankung im Ausland.
Jungen Beamten bieten die privaten Krankenversicherer günstige Einstiegstarife an, auf Wunsch besonders preiswert durch Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit lässt sich der Versicherungsschutz dann auf einen vollwertigen Beihilfetarif mit Spitzenniveau umstellen. Unser Tipp: Entscheide Dich bei der Auswahl Deines privaten Beamtentarifs am besten für einen finanzstarken Versicherer, der bereits über Jahre bewiesen hat, dass er solide kalkulieren und auch in Zukunft stabile Beiträge gewährleisten kann.